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WAFFEN KATEGORIEN

Es gibt drei Kategorien von Schusswaffen:

Axel WAFFENWALD

Letztes Update: vor 2 Jahren

Kategorie C: 

Schusswaffen mit gezogenem oder glattem Lauf, soferne nicht Kategorie A oder B

  • Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf, die nach jeder Schussabgabe          händisch nachgeladen werden müssen
  • Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen
  • Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte ("Pumpgun") = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B

Kategorie B: 

Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen

  • Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.

Kategorie A: 

Verbotene Waffen und Kriegsmaterial

Zu den verbotenen Waffen der Kategorie A zählen zum Beispiel:

  • Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm
  • Flinten mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm
  • Vorderschaftrepetierflinten ("Pumpguns")
  • Getarnte Schusswaffen (z.B. "schießender Kugelschreiber")
  • Verbotene Hiebwaffen, wie z.B. Schlagringe, Totschläger und Stahlruten
  • Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann
  • Halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 10 Patronen aufnehmen kann
  • Magazine für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können
  • Magazine für halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 10 Patronen aufnehmen können

Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen

ABC
BeispieleMaschinengewehre, PumpgunsRevolver, Pistolen, Halbautomaten* Büchsen (Schusswaffen mit gezogenem Lauf) *Flinten(Schusswaffen mit glattem Lauf)
ErwerbGrundsätzlich verbotennur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass)grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierungim ZWR bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechsWochen ab Erwerb oder Weitergabe
BesitzGrundsätzlich verbotennur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass)grundsätzlich ab 18 Jahren möglich
FührenGrundsätzlich verbotennur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass)nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen

Wenn du noch mehr über das Österreichische Waffengesetz erfahren möchtest klicke hier.

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