WAFFEN KATEGORIEN
Es gibt drei Kategorien von Schusswaffen:
Axel WAFFENWALD
Letztes Update: vor 3 Jahren
Kategorie C:
Schusswaffen mit gezogenem oder glattem Lauf, soferne nicht Kategorie A oder B
- Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen
- Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen
- Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte ("Pumpgun") = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B
Kategorie B:
Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen
- Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
Kategorie A:
Verbotene Waffen und Kriegsmaterial
Zu den verbotenen Waffen der Kategorie A zählen zum Beispiel:
- Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm
- Flinten mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm
- Vorderschaftrepetierflinten ("Pumpguns")
- Getarnte Schusswaffen (z.B. "schießender Kugelschreiber")
- Verbotene Hiebwaffen, wie z.B. Schlagringe, Totschläger und Stahlruten
- Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann
- Halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 10 Patronen aufnehmen kann
- Magazine für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können
- Magazine für halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 10 Patronen aufnehmen können
Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen
A | B | C | |
Beispiele | Maschinengewehre, Pumpguns | Revolver, Pistolen, Halbautomaten | * Büchsen (Schusswaffen mit gezogenem Lauf) *Flinten(Schusswaffen mit glattem Lauf) |
Erwerb | Grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierungim ZWR bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechsWochen ab Erwerb oder Weitergabe |
Besitz | Grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich |
Führen | Grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) | nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen |
Wenn du noch mehr über das Österreichische Waffengesetz erfahren möchtest klicke hier.